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Menschenrechte.

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UN Menschenrechtskonvention.

Historisches.

Verabschiedet wurde die Menschenrechtskonvention 1948 mit 48 Ja-Stimmen, da die UNO noch nicht so groß war wie heute. [Nein-Stimmen gab keine, aber 8 Enthaltungen z.B. von Weißrussland, der Sowjetunion, Polen und Südafrika.]. Die damaligen westlichen Staaten wollten in die Erklärung nur politische und bürgerliche Freiheitsrechte aufnehmen, während die Ostblockstaaten auch soziale und wirtschaftliche Rechte forderten. Dadurch ist die Erklärung ein Kompromiss und nicht rechtlich bindend. So fehlt z.B. im jetzigen Deutschland das Menschenrecht auf Arbeit im Grundgesetz nach wie vor, während es in der damaligen DDR bereits bestand.
Die Konvention wurde später noch ergänzt, z.B. im Jahr 2010 durch das Menschenrecht auf Wasser. Am 10. Dezember feiert man dem Tag der Menschenrechte.

Europäische Menschenrechtskonvention.

Deutschland ist zumindest an die Europäische Menschenrechtskonvention [EMRK] bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebunden, die 15 Artikel umfasst. Die Auslegung der Konventionsrechte erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Einige wichtige Menschenrechte ...

Bildung

Leben und Freiheit

Gleichheit vor dem Gesetz

Asyl

Meinungsfreiheit

Freizügigkeit

Staatsangehörigkeit

soziale Sicherheit

Versammlungsfreiheit

Wahlrecht

Mehr zum Thema.

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Quellen › Internet → ohchr.org, un.org, amnesty.de, wikipedia.de, menschenrechtserklaerung.de; Informationsmaterial → Unterrichtsmaterialien von Amnesty International